Infos zum neuen Schuljahr

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Juni 2023 -

Das neue Schul­jahr 2023/24 wirft bereits im Juni die­ses Jah­res sei­ne Schat­ten vor­aus. Offi­zi­ell geht es zwar erst ab dem 7. August in die neue Schul­zeit, auf das Team um Manu­el und Rai­ner Fischer von der Nach­hil­fe­schu­le »wei­ter-bil­den GbR«, mit den Stand­or­ten, »Lern­stu­dio Elber­feld«, Mohr­henns­feld in Ronsdorf sowie ab August Fischer­tal 17 in Bar­men kommt aber schon jetzt jede Men­ge Arbeit zu.

Antragstellung
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Bil­dungs- und Teilhabepaket

Zahl­rei­che unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­ler kom­men auch aus sozi­al schwa­chen – oft­mals geflüch­te­ten – Fami­li­en. Sie erhal­ten des­halb Unter­stüt­zung aus dem Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket“, weiß Rai­ner Fischer, einer der bei­den Chefs, von wei­ter-bil­den, im »Lern­stu­dio Elber­feld«. „Die Lern­för­de­rung, ist eine Basis der Inte­gra­ti­on und ent­spricht unse­rer Mis­si­on. Denn durch BuT kann die Nach­hil­fe auch von denen bezahlt wer­den, die sie am drin­gends­ten benö­ti­gen“, so Fischer wei­ter. Die Bewil­li­gung der soge­nann­ten »Lern­för­de­rung« endet immer zum Ende des Schul­jah­res bzw. zum 1. Juli eines Jah­res. Für jedes Schul­jahr muss die Fami­lie einen neu­en Antrag stel­len und die­sen von der Schu­le des Schü­lers gegen­zeich­nen las­sen. Hier wird die Schu­le Emp­feh­lun­gen zu Fächern und Stun­den ein­tra­gen und der Stadt bzw. dem Job­cen­ter mitteilen.

Anträ­ge recht­zei­tig stellen!

Da in einer so gro­ßen Stadt wie Wup­per­tal sehr vie­le Kin­der und Jugend­li­che über das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket geför­dert wer­den, haben die zustän­di­gen Ämter ent­spre­chend viel zu tun. Durch das hohe Auf­kom­men der Anträ­ge, kann die Bear­bei­tungs­zeit aus die­sen Grün­den oft län­ger dau­ern, nicht sel­ten tref­fen die Bewil­li­gun­gen erst nach Beginn eines neu­en Schul­jah­res bei den Fami­li­en ein.

Wir infor­mie­ren die Eltern dar­über, dass es sinn­voll ist, den Antrag auf Lern­för­de­rung früh­zei­tig, noch vor Beginn des neu­en Schul­jah­res zu stel­len, damit eine Bewil­li­gung zum Schul­be­ginn vor­liegt. Auch uns als Nach­hil­fe­schu­le wür­de dies ent­spre­chen­de Pla­nungs­si­cher­heit geben, schließ­lich müs­sen wir die Schü­le­rin­nen und Schü­ler den vor­han­de­nen Lehr­kräf­ten recht­zei­tig und sinn­voll zuord­nen. Das kön­nen wir nur mit den Schü­lern machen, die bereits eine neue Bewil­li­gung erhal­ten haben“, ergänzt Geschäfts­füh­rer Manu­el Fischer.

Enor­mer orga­ni­sa­to­ri­scher Aufwand

Im vori­gen Jahr wur­den zahl­rei­che Kin­der durch »wei­ter-bil­den GbR« unter­stützt. Manu­el und Rai­ner Fischer inves­tie­ren hier einen immensen orga­ni­sa­to­ri­schen Auf­wand, begin­nend mit der Unter­stüt­zung bei der Antrag­stel­lung, Bil­dung von lern-homo­ge­nen Grup­pen, bis hin zur stun­den­ge­nau­en Abrech­nung der Unterrichtseinheiten.